Auf nationaler Ebene bildet das Steinkohlefinanzierungsgesetz weiterhin die rechtliche Grundlage für alle Verträge und Vereinbarungen im Rahmen des Kohlekompromisses von 2007. Mit seiner Verabschiedung wurde es aus Unternehmenssicht möglich, den Auslaufprozess bis Ende 2018 wirtschaftlich und sozialverträglich zu steuern. Daran wurde auch im Rahmen der Mitte 2011 erfolgten Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes nichts geändert.
Die Bundesregierung hatte im November 2010 die Streichung der Revisionsklausel aus dem Steinkohlefinanzierungsgesetz beschlossen, um die EU-Beihilferegelung zu ermöglichen. Begründet wurde die Streichung mit der Unmöglichkeit einer Revision aufgrund des bevorstehenden Ratsbeschlusses. Die Revisionsklausel hatte eine Überprüfung der Vereinbarung zum Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlenbergbau durch den Deutschen Bundestag zum Ziel. Konkret hätte die Bundesregierung bis spätestens 30. Juni 2012 einen Bericht vorlegen müssen. "Unter Beachtung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele" hätte der Deutsche Bundestag dann auf Grundlage dieses Berichts prüfen sollen, ob der Steinkohlenbergbau über 2018 hinaus gefördert werden soll.
Nachdem im Februar 2011 die erste Beratung im Bundesrat und die erste Lesung im Deutschen Bundestag stattgefunden hatten, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung Mitte April 2011 vom Bundestag verabschiedet. Zuvor hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundestages die an das Plenum des Bundestages gerichtete Beschlussempfehlung getroffen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Er hatte zugleich einen Entschließungsantrag zurückgewiesen, in und mit Brüssel über Wege zur Sicherung der Möglichkeit eines subventionsfreien Bergbaus zu verhandeln. Falls der Weltmarktpreis für Steinkohle aber "in einigen Jahren" eine subventionsfreie Förderung erlaube, "könne man das Thema wieder aufgreifen". Die Beschlussempfehlung war mit einem Bericht über eine Sachverständigenanhörung verknüpft, die am 11. April 2011 unter Mitwirkung des Gesamtverbandes Steinkohle und der IG BCE stattfand.
Die abschließende Behandlung des Gesetzes im Bundesrat erfolgte Ende Mai 2011. Das geänderte Steinkohlefinanzierungsgesetz trat nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15. Juli 2011 in Kraft.